Akute Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Funktioniert die Gewaltenteilung noch ?

Nach dem einstweiligen ‚Ja, aber‘ Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September zu ESM und Fiskalpakt waren alle Seiten bemüht, die aus ihrer Sicht positiven Aspekte des Beschlusses hervorzuheben. Es wurde allgemein viel Verständnis für die Richter gezeigt, die diese weitreichende Entscheidung zu fällen hatten.

Leider fehlen einige wichtige Aspekte bei dieser Entscheidung: So wird im Urteil kein Wort zum Status der Souveränität unseres Landes gesagt. Die Violetten sehen hierin ein großes Manko. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Aspekt noch Gegenstand im Hauptverfahren sein wird.

Auch auf die wenige Tage zuvor bekannt gewordene Entscheidung der Europäischen Zentralbank EZB, unbegrenzt Staatsanleihen europäischer Krisenländer zu kaufen und damit die Gefahr der Inflation drastisch zu erhöhen, wird im Richterspruch vom 12. September noch nicht eingegangen und auf das Hauptverfahren verwiesen. Der Chef der deutschen Notenbank Weidmann war der Einzige im EZB-Rat gewesen, der dies mit dem Hinweis auf „unerlaubte Staatsfinanzierung“ abgelehnt hatte.

Und schließlich geht das Bundesverfassungsgericht in seiner Eilentscheidung auch nicht auf die Frage der Immunitätsregelungen des ESM-Vertrags ein.
Der Deutsche Richterbund warnt in einer Pressemitteilung vom 17.9. 2012 vor einem Ausstieg aus dem Rechtsstaat und fordert die Organe der Europäischen Union auf, „dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel werden.“ Das heißt nichts anderes, als dass der ESM als juristische Person und seine Mitarbeiter ggf. der Strafverfolgung durch die Gerichte und Haftungsansprüchen unterstellt sein müssen wie alle anderen auch in einem Rechtsstaat.

Die Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat ist durch den Spruch vom 12.9. leider nicht gebannt, im Gegenteil. Schon am 14. September warnte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier in der Phoenix-Sendung ‚Im Dialog‘, dass die Prinzipien von Demokratie und Subsidiarität auf der Strecke bleiben, wenn die europäische Einigung weiterhin so wie bisher vorangetrieben wird. Zwar sieht auch Papier keine Alternative (mehr) zur Eurorettung. Die Gefahr für die Demokratie ist aber nach wie vor latent vorhanden.
In dem Interview bestätigt Papier auch die Intention unserer Charta für ein Europa der Regionen, indem er sagt, dass wirkliche, vitale Demokratie am besten in kleineren Einheiten funktioniert. Die größte Gefahr für Europa sieht auch er in seiner Überdimensionierung
Die europäischen Regierungen sind aus unserer Sicht insbesondere unter dem Druck der aktuellen Krise gar nicht in der Lage, eine politische Union Europas planvoll zu gestalten. Sie suchen ihr Heil aus der Krise in fragwürdigen Re-Aktionen auf die Befindlichkeiten der sog. Märkte und in der – rechtsstaatlich äußerst bedenklichen – Abgabe von Souveränitätsrechten an ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium namens ‚ESM-Gouverneursrat‘ und an eine EZB, die sich nicht an die eigenen Vorgaben hält.

Geradezu alarmierend wirken in diesem Zusammenhang auch die Worte Jean Claude Junkers, mit denen der Luxemburger Premier die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik zu dem fragwürdigen Vorgehen ermunterte: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhoff spricht aus, was viele denken: „Die EU steckt in der Krise, weil Recht missachtet wurde. Und wir spielen weiter mit dem Feuer. Die Instabilität des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen. Wer das nicht begreift, dem hilft auch keine Zentralgewalt mehr.“

Vor diesem Hintergrund sei die Frage erlaubt, ob unser Bundesverfassungsgericht etwa schon seine durch das Prinzip der Gewaltenteilung verbriefte Souveränität und Unabhängigkeit eingebüßt hat und sich von der Politik in Zugzwang versetzt sieht? Hinken die Richter der Einhaltung der Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinterher? Oder sind sie angesichts der Komplexität der Materie und der Vielfalt an Faktoren schlicht überfordert?

Betrachten wir die jüngere Rechtsprechung zu Euroeinführung, Lissabon-Vertrag, Rettungsschirm und Militäreinsatz im Innern, stellen wir fest, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zunehmend vordergründigen politischen Erfordernissen Rechnung trägt, anstatt entsprechend seiner Aufgabenstellung unabhängig die Übereinstimmung bzw. Nichteinhaltung übergeordneter Rechtsprinzipien festzustellen.

Schon bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euro beschrieben die Beschwerdeführer seinerzeit klar und deutlich das Szenario, so wie es danach mit der Finanzkrise auch tatsächlich eintrat. Doch sie wurden damals nicht gehört und bei der quasi Folgeverhandlung zur Beschwerde gegen den sog. Rettungsschirm war es bereits zu spät, von der einmal eingeschlagenen Richtung abzuweichen. Auf dieser Linie ist auch die kürzliche ESM Entscheidung einzuordnen.
Eine weitere Zäsur stellte das Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Innern dar. Die Jahrzehnte alte zivilisatorische Errungenschaft der Trennung von Polizei und Militär, von innen und außen wurde durch die Entscheidung vom 3. Juli 2012 vom Grundsatz her aufgehoben, zwar „nur“ für den – nicht sehr klar formulierten – Fall „ungewöhnlicher Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ Aber wer soll entscheiden, ob und wann ein solcher Fall vorliegt?

Es ist sehr zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht sich wieder mehr seiner originären Aufgabenstellung widmet und ohne ‚wenn und aber‘ über die Einhaltung der grundgesetzlich verankerten, freiheitlich demokratischen Rechtsprinzipien wacht. Die Sorge des Deutschen Richterbundes um den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit dem ESM sollten nicht nur die Kollegen in Karlsruhe sehr ernst nehmen, sie sollte jeden Bürger wachrütteln!

Eine besonders naheliegende Möglichkeit, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf eine gesunde Basis zu stellen, ist es, wenn die Hüter unserer Verfassung den Gesetzgeber in aller Deutlichkeit auffordern, Art 146 GG nach mehr als 2 Jahrzehnten endlich auf glaubwürdige Art umzusetzen. Das kann beispielsweise durch die Einberufung eines Verfassungskonvents geschehen, der das gesamte Volk repräsentiert und dessen Ergebnis durch eine bundesweite Volksabstimmung als neue Verfassung der Deutschen zu legitimieren wäre.

Und schließlich wird das gegenwärtige Verfahren zur Bestimmung der Bundesverfassungsrichter seit langem als intransparent und zu sehr von der herrschenden Politik beeinflusst kritisiert. Auch der Präsident des Deutschen Bundestags Lammert hat schon eine Reform des Verfahrens angeregt.

Markus Benz

einige Quellen:
Beim Deutschen Richterbund
Beim Bundesverfassungsgericht mit weiteren Detailverweisen
Beim Sender Phoenix ca. ab 12. Min.

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2 Antworten zu Akute Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Funktioniert die Gewaltenteilung noch ?

  1. Lindner sagt:

    Das Märchen vom Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und die Realität des Machtmissbrauchs.
    (Über den Blödsinn, mit der Beibehaltung von obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen.)

    Kriminalität der Herrschenden scheint in unserem ‚Rechtsstaat‘ „von oben“ als normal empfunden zu werden, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag vertritt die Position, dass Geldflüsse und andere Vorteilsnahmen zwischen Lobbyisten und Politikern grundsätzlich nicht bestraft werden dürften, vgl. http://www.avaaz.org/de/abgeordnetenbestechung_stoppen_g/?cZwmmbb .

    Schandtaten der Justiz, der Banken, der Chemieindustrie, Pharmaindustrie, Lebensmittelindustrie usw. werden in der Regel von der Obrigkeit gedeckt, wie in den Medien, besonders im Internet, zu erfahren ist.

    Staatsorgane und Gesellschaft befinden sich somit auf getrennten Wegen.

    Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:

    Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer, offenbar aus Bequemlichkeit und Kollegialität Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Da in Anwaltskreisen wird der richterliche Liebesentzug gefürchtet, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl. http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html ), müssen Anwälte gegenüber Richtern einen vorauseilenden Gehorsam betreiben. Die meisten Anwälte scheinen auch zu bequem zu sein, die Rechtslage zu erforschen. Sie scheinen zu wissen, dass ihre Kollegen vom Gericht zu ihnen halten werden. Klagen gegen Rechtsanwälte werden nach meinen Erfahrungen mit schäbigen Tricks abgewiesen. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen. Deshalb schätze ich die Anzahl der Richter, die keine Rechtsbeugung betreiben, mit 10% ein. Beim Bundesverfassungsgericht liegen die Chancen weit unter 1%. Die dortigen Richter dienen offenbar dem Schutz der Obrigkeit und nicht dem Schutz des Volkes.

    Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden von Richtern falsche Angaben gemacht, manchmal wird eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.

    Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
    Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“.

    Raubzüge bzw. Plünderungen gibt es schon immer. Durch die Einführung der Geldwirtschaft traten die Raubritter auf. Da inzwischen kein neuer Menschentyp entstanden ist, sind derartige Bereicherungsinteressen weiterhin vorhanden.

    Herrschende machen offenbar aus Interesse am Eigennutz immer leere, schmeichelhafte Versprechungen (früher DDR-Verfassung, jetzt BRD-Grundgesetz und weiteres Gefasel von Bürgerrechten). Man ist unter Verfügungsgewalt der Herrschenden, die sich als Herrenmenschen betrachten, durch gruppenkonformes Verhalten immer das Recht auf ihrer Seite haben, Bürger als ihr Eigentum betrachten und das für völlig normal halten. In der DDR galt die offene Regel „die Partei hat immer recht“ und in der BRD gilt die verdeckte Regel „die Obrigkeit hat immer recht“. Das Problem ist nicht eine Partei, sondern es ist der durch obrigkeitsstaatliche Strukturen wuchernde Egoismus der Herrschenden. In der DDR ging der Egoismus mehr Richtung Machtbesitz (das Geld sollte nach der marxistisch-leninistischen Philosophie auf dem Weg vom Sozialismus zum Kommunismus langsam abgeschafft werden), in der BRD geht dieser Egoismus neben dem Interesse an Machtbesitz mehr in Richtung Geldbesitz mit ungerechtfertigten Bereicherungen, dem Raubtierkapitalismus. Beide Gesellschaftsordnungen lehne ich ab, weil nachteiligen Verhaltensweisen bzw. den Verbrechern, den Freunden des Machtmissbrauchs, nicht entgegengewirkt wird.

    Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Amtsträger in unserem ‚Rechtssystem‘:

    „Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft“ [……] „Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge….widerspricht.“ (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
    Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936, http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .

    Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html ).

    Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: „Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!“ (vgl. http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).

    Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres „Rechtsstaates“ vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
    ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (aus: http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ).

    Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48 ).

    Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
    Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
    Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.

    Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103AUo&feature=related gefunden werden.

    Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter http://www.richterkontrolle.de/files/Rechtsstaat%20oder%20Richterstaat.pdf lesen.
    Unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1747 kann man einen Bericht mit dem Thema „Erschreckende Studie über Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“ lesen.
    Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ).

    Bürger werden überall von Amts wegen schikaniert und gequält (Interviews auf http://www.kriminalstaat.de/ ).

    Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. … Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. …. Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an „alles“ gedacht, darum „alles“ geregelt worden. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).

    Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Die höheren Weihen werden den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %verliehen.
    Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). 

    Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten werden es auch wissen:„Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze“ (aus Adelsprobe an der Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ).

    Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unseren obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtenden Strukturen:

    Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
    „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren.“ Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 )

    Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat ( http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-soltau.htm ).

  2. Raimund sagt:

    Wir haben doch schon lange eine Scheindemokrate, Herr Juncker hat es nur trefflich formuliert – und da kein Aufschrei kam, wird es halt nur noch etwas schlimmer.

    Deutschland ist nicht nur Zahlmeister, sondern schon längst pleite, es dauert nur noch etwas, bis das Target2 dummerweise zusammenbricht und wir nachschie0en müssen.

    Über die Intelligenz unserer „verantortlichen“ Politiker, die das Immunitätsprinzip im ESM-Vertrag unterschreiben, kann man bestenfalls spekulieren zwischen „völlig verblödet“ oder „völlig gerissen“.

    Vernunft und Verantwortung ist unter die Sperrminoritätsgrenze von 5 % gefallen und daher in der Politik nicht mehr vertreten.

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