Alexander Slonka: Volksentscheid ins Grundgesetz

altAlexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. NRW, mit einem Vortrag über mehr direkte Demokratie und dem Wunsch, die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene ins Grundgesetzt aufzunehmen. Die Begriffe „Volksinitiative“, „Volksbegehren“ und „Volksentscheide“ werden erklärt und deren Bedeutung näher beleuchtet. Ein Impulsreferat von rund 30 Minuten, gehalten auf Einladung der Partei Die Violetten am 25. April 2009 in Düsseldorf.

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Eine Antwort zu Alexander Slonka: Volksentscheid ins Grundgesetz

  1. Nirmalo sagt:

    Das Mittel des „Volksentscheides“ sollte nur in sehr seltenen Ausnahmefällen angewandt werden. Es dient als altes, stumpfes und unintelligentes Mittel der Befriedung. Es hat eine sehr niedrige Frequenz und steht – wie die Parlamentswahlen – im Dienst der Unbewußtheit und… schließt arrogant die Menschen als kreatives Moment aus.

    Es ist nicht so wichtig, daß „das Volk“ entscheidet, sondern daß sich der Bürger an der Gestaltung beteiligen kann – sofern er das möchte.

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