Geschäftsordnung

1. Die Versammlungen der Partei beginnen in der Regel mit besinnlicher Musik und anschließender Stille.

2. Wenn niemand eine geheime Wahl verlangt, wählt die Versammlung in offener Abstimmung einen Versammlungsleiter. Wer die meisten Stimmen erhält, ist Versammlungsleiter. Lehnt er/sie die Wahl ab, rückt der Kandidat mit der zweithöchsten Stimmenzahl nach, usw.

3. Das Ergebnisprotokoll der vorausgegangenen Versammlung wird verlesen und von den Versammlungsteilnehmern in offener Abstimmung genehmigt bzw. abgeändert.

4. Vor Eintritt in die Beratungen ist die Tagesordnung zu verlesen. Auf Antrag kann die Tagesordnung ergänzt oder in der Reihenfolge geändert werden, Änderungen bedürfen der Zustimmung der Versammlung durch Abstimmung.

5. Für geheime Wahlen wird vorher ein dreiköpfiger Wahlausschuss gebildet. Die Versammlung wählt einen Vorsitzenden und 2 Beisitzer, von denen einer die Protokollierung der Wahlen übernimmt.

6. Bei Wahlen zum Vorstand, bei Delegiertenwahlen und bei der Kandidatenaufstellung zu Parlamentswahlen erfolgt zunächst eine Aussprache über die Voraussetzungen, die ein/e Kandidat/in für das zur Wahl stehende Amt mitbringen sollte. Daran schließt sich eine schriftliche Vorschlagsrunde an. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Kandidaten seiner Wahl aufschreiben.
Die Vorstands-, Europa-, Bundestags- und Landtagskandidaten stellen sich und ihre Anliegen maximal 15 Minuten vor und werden danach maximal 10 Minuten befragt. Erst danach erfolgt die geheime Wahl nach den Vorschriften der Satzung. Fragen an Nichtkandidaten sind nicht zulässig. Sollten mehrere Wahlgänge erforderlich sein, dürfen sie nicht unterbrochen werden.

7. Vor jeder Abstimmung ist eine Aussprache durchzuführen. Dazu führt der Versammlungsleiter eine Rednerliste. Der Versammlungsleiter ist berechtigt die Versammlung zur Wiederherstellung der Ordnung zu unterbrechen. Durch Aufheben beider Hände kann jeder Versammlungsteilnehmer die Diskussion unterbrechen, um zur Geschäftsordnung zu sprechen (z.B. einen Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung zu stellen).

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