Am 07.04.2022 hat der Deutsche Bundestag über die Corona-Impfpflicht entschieden.
Die Mehrheit der Abgeordneten hat die Gesetzesvorlage zur Einführung der Impfplicht ab 60 Jahren mit 378 Nein-Stimmen zu 296 Ja-Stimmen bei neun Enthaltungen abgelehnt.
Auch die anderen Vorlagen der CDU/CSU-Fraktion, die Ablehnungsanträge um FDP-Vize Wolfgang Kubicki und der AfD mit der Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht scheiterten an der notwendigen Mehrheit.
Da die Abstimmungen namentlich stattgefunden haben, sind die Ergebnisse gut nachvollziehbar unter:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=767
Bei den Redebeiträgen und Interviews wurden viele Argumente zur Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger angeführt, die einem solch schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und das eigene Leben entgegenstehen. Zu unbestimmt ist, welche neuen Varianten durch die Mutationen des Corona-Virus wann auftreten und, ob dagegen dann überhaupt ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Weitere entscheidende Faktoren sind die Ansteckungsgefahr, die Mortalität und die Belastung des Gesundheitssystems durch die etwaigen neuen Varianten.
Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die bisher vorliegenden Corona-Impfstoffe nicht vor einer Infizierung anderer Menschen schützen, sondern allenfalls dem Eigenschutz dienen, indem sie Einfluss auf den Verlauf haben.
Da die mRNA-Impfstoffe nur eine Notfallzulassung haben und weder die Impfärzte noch die staatlichen Stellen die Haftung bei schweren Nebenwirkungen, Erwerbsunfähigkeit oder sogar im Todesfall übernehmen, muss die Entscheidung, ob man sich impfen lassen möchte oder nicht, bei jeder und jedem einzelnen verbleiben. Viele Menschen haben ihre Gründe, warum sie das nicht wollen.
Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht hätte die Einführung der allgemeinen Impfpflicht ab 60 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keinen Bestand gehabt, weil keine Ausnahmen aufgezeigt wurden und anders als bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für den Gesundheitsbereich durch einen Berufswechsel die Zwangsmaßnahmen und Sanktionen nicht abwendbar wären.
DIE VIOLETTEN begrüßen die vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidungen und setzen sich auch für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein.
Wer unsere Präambel kennt, weiß, dass wir für Eigenverantwortung stehen.
Der freie Wille sollte unbedingt respektiert werden!
Der Bundesvorstand der Partei
Die Violetten – für spirituelle Politik