Erde, Wasser, Luft und Energie gehören zu den Gemeingütern*
*auch Commons oder Allmende genannt. Jeder Mensch hat Anspruch auf Teilhabe an Natur- und Kulturgütern, unabhängig vom Privateigentum an ihnen. Dinge, die gemeinsam genutzt werden, sind das innere Gerüst einer gelingenden Gesellschaft.